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Absturzsicherung - Ermitteln Sie den Fallfaktor und reduzieren Sie die Risiken


Fallfaktor 0


Der Anschlagpunkt befindet sich oberhalb des Anwenders und das Verbindungsmittel zwischen Anwender und dem Anschlagpunkt ist gespannt. Der Sturzraum wird wie in der Abbildung gezeigt, reduziert.

 

 

 

Fallfaktor 1

Der Anschlagpunkt befindet sich auf der gleichen Höhe wie der Befestigungspunkt am Auffanggurt oder darüber, Dies lässt einen Sturz zu, der der Länge des Verbindungsmittels entspricht, bevor der Falldämpfer ausgelöst wird, um den Sturz aufzufangen.

 

 

 

Fallfaktor 2

Der Anschlagpunkt befindet sich auf Fußhöhe des Anwenders oder darunter.Dies lässt einen Sturz zu, welcher der zweifachen Länge des Verbindungsmittels entspricht, bevor der Falldämpfer ausgelöst wird, um den Sturz aufzufangen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Höhensicherungsgeräte verringern den erforderlichen Surzraum < 3 m.

Fallbegrenzer bzw. Höhensicherungsgeräte fangen einen Sturz nach wenigen Zentimetern ab und sind daher die ideale Lösung für Arbeiten in geringer Höhe, für die ein Verbindungsmittel mit Falldämpfer den Aufprall des Anwenders an einem darunter liegenden Hindernis nicht verhindern kann.


Der richtige Umgang mit Gefahren am
Arbeitsplatz


Bei der Absturzsicherung unterscheidet man zwischen drei Fallfaktoren, die sich u.a. aus der Position des Anschlagpunktes     ergeben. Diese faktoren dienen dazu, die potentielle Fallstrecke eines Anwenders zu bestimmen und sicher zu stellen, dass bei einem Sturz kein Aufprallrisiko am Boden oder einem niedriger gelegenen Hindernis besteht. Der Anschlagpunkt sollte
nach Möglichkeit immer über Kopf oder darüber gewählt werden (Faktor 0 oder 1). Je höher der Anschlagpunkt desto geringer ist die Fallhöhe und desto geringer ist auch das Verletzungsrisiko infolge der auf den Körper wirkenden Kräfte bei einem Absturz.

  

 
Der Pendeleffekt

Wird der Anschlagpunkt nicht senkrecht oberhalb des Arbeitsplatzes angebracht, besteht im Falle eines Absturzes die Gefahr des Seitwärtspendelns und damit das Risiko einer Verletzung durch Aufprall am Boden oder einem seitlich gelegenen Hindernis. Ist kein geeigneter Anschlagpunkt vorhanden, kann das Pendeln beim Absturz durch 2 seitliche Anschlagpunkte - einen auf jeder seite des Arbeiters - verhindert werden.

 

 


 

   

Berechnung der Mindestarbeitshöhe

Dies ist die Strecke, die der Anwender fällt, wenn er mit einem Anschlagpunkt verbunden ist. Die Mindestarbeitshöhe hängt vom Fallfaktor ab. Da in der Praxis die verschiedensten Situationen auftreten können, ist es letztendlich die Aufgabe des Anwenders, sicher zu stellen, dass ein ausreichender Abstand zum Boden bzw. zu den darunter liegenden Hindernissen gewahrt wird. um diesen richtig zu berechnen, muss der Anwender die unten erklärten Abstände kennen. Ferner wird empfohlen, ein IKAR-Training zu absolvieren.

   

Die nachfolgenden Berechnungen ergeben den mindestens erforderlichen Sturzraum zwischen dem Anschlagpunkt des Verbindungsmittels und dem Boden.

  
Länge des Verbindungsmittels

+ Ausgelöster Falldämpfer
+ Körperlänge Fuß bis Anschlagpunkt
+ Zusätzlicher Sicherheitsabstand

 

Beispielberechnung:

Berechnungen mit den folgenden Verbindungsmittellängen ergeben:

* 2m Verbindungsmittel  

   2 m (Verbindungsmittel) + 1,75 m (ausgelöster Falldämpfer)
+ 2 m (Körperlänge) + 1,0 m (ausgelöster Falldämpfer) = 6,75 m

* 1,5 m Verbindungsmittel:      1,5 m (Verbindungsmittel) + 1,5 m (ausgelöster Falldämpfer)
+ 2 m (Körperlänge) + 1 m Sicherheitsabstand = 6,0 m

 

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