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IKAR – Vorreiter wie eh und je

Seit über 45 Jahren ist die IKAR GmbH als Hersteller von PSAgA für die innovativen und qualitativ hochwertigen Produkte, insbesondere im Bereich der Höhensicherungsgeräte, bekannt. Mit dem Blick in die Zukunft lieg unser Augenmerk immer darauf den neusten Stand der Technik, sowie den höchsten Stand der Sicherheit für unsere Anwender zu bieten.


Sicherheit der Zukunft voraus ist unser Motto  - so haben wir bereits im Frühjahr 2023 damit begonnen, die Neuzertifizierung unserer Produkte entsprechend der FprEN 360:2022 durchzuführen - und sie erfolgreich abgeschlossen.

Im Rahmen der Überarbeitung des technischen Regelwerkes in Bezug auf die erweiterten Anforderungen an Höhensicherungsgeräte standen folgende Neuerungen im Vordergrund:

   

Konstruktive Ausführung und Ergonomie

Erstmalig sind Doppelhöhensicherungsgeräte mit aufgenommen und besondere Anforderungen für diese formuliert. In diesem Rahmen sind die externen Verlängerungen, also das Stück der einziehbaren Verbindungsmittel welches nicht ins Gerät eingezogen wird, auf eine maximale Länge von 60 cm begrenzt worden. Die Länge wird vom Gehäuseausgang der einziehbaren Verbindungsmittel bis zum Endpunkt der Verbindungselemente gemessen. Die maximale Gesamtlänge von Doppel-Höhensicherungsgeräten wurde auf 2,5 m begrenzt.

Einzugsprüfung

Um sicherzustellen, dass die einziehbaren Verbindungsmittel sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Anordnung einwandfrei funktionieren und durch stetigen Einzug immer straff gehalten werden, wurde festgelegt, dass die erforderliche Einzugsspannung zwischen 5 und 110 N betragen muss und eine entsprechende Funktionsprüfung definiert.

Darüber hinaus wird überprüft, dass auch bei auf dem Rücken getragenen Höhensicherungsgeräten (HSG oder Doppel-HSG) die einziehbaren Verbindungsmittel zum einen vollständig eingezogen werden und zum anderen ein Verdrehen der einziehbaren Verbindungsmittel ausgeschlossen ist. Hierbei liegt besonderes Augenmerk auf die Doppelhöhensicherungsgeräte welche konstruktiv so ausgebildet sein müssen das sich beide einziehbaren Verbindungsmittel nicht miteinander verdrehen können und es somit beim Einzug Behinderungen verursacht die die Sicherheit des Anwenders gefährdet (Schlaffseilbildung).

Erweiterte Dynamische Prüfungen

Um den unterschiedlichen Anwendungsbereichen Rechnung zu tragen und die Sicherung auch bei vorhersehbaren Anwendungen zu prüfen wurden eine Reihe neuer dynamischer Prüfungen in die FprEN 360 aufgenommen.

Im Rahmen der „Dynamischen Leistung, Festigkeit und Unversehrtheit (Befestigung auf Fußhöhe, horizontale Anwendung)“ wurde die bereits seit 2007 bestehende CNB/P/11.060 nun in die technische Produktnorm FprEN 360:2022 ausgearbeitet und integriert. Die Prüfungen werden mit einer Prüfmasse in Höhe der maximalen Nennlast - festgelegt durch den Hersteller - durchgeführt, um die Robustheit bei Nutzung auch in horizontaler Anordnung zu prüfen.
 
   

Nutzung von HSG und Doppel-HSG in fahrbaren Hubarbeitsbühnen

Bereits 2017 sind in Deutschland durch die DIN 19427:2017 Mindestanforderungen an die HSG und Doppel-HSG festgelegt worden, die zum Sichern von Personen in fahrbaren Hubarbeitsbühnen vorgesehen sind, wenn das Risiko einer Katapultwirkung und/oder eines Absturzes besteht.
Umso positiver ist zu bewerten, dass diese nun auch auf europäischer Ebene in der neuen FprEN 360:2022 implementiert wurden.
Diese Höhensicherungsgeräte sind zur Nutzung an einem verlässlichen, gekennzeichneten Anschlagpunkt vorgesehen, der sich höchstens 0,75 m über dem Boden der Arbeits-Plattform befindet.
Quelle: FprEN 360:2022

 

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